Die Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe.


Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.


Bei den Privatversicherungen hängt die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab.


Die Abrechnung über Privatversicherungen und über Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall festgelegt.


Ich werde das in Ihrem Fall sinnvollste Vorgehen gern mit Ihnen besprechen.